Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM) in Kraft. Wie wird der Heizungstausch nun gefördert?

  • Basisförderung (30 %)
    Diese Förderung gibt es für alle, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.

 

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 %)
    Dieser Bonus kommt obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Acthung: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein

 

  • Einkommensabhängiger Bonus (30 %)
    Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt (Steuerbescheid des Finanzamts).

 

  • Effizienzbonus (5 %)
    Dieser Bonus ist mit dabei, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.

 

Die Förderung ist auf maximal 70 % Zuschuss gedeckelt, es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt

Weitere Informationen: Bundesverband Wärmepumpe